Se 21 – erneute Offenlage des Bebauungsplanes

Im Rahmen der Bauleitplanung zum Plangebiet Sechtem 21 (Se 21) östlich der Bahnhofstraße und südlich des Eichholzwegs wurde in diesem Jahr das Umlegungsverfahren begonnen. Ein solches Verfahren zur Umlegung von Flächen ist gesetzlich über das Baugesetzbuch geregelt. Das dort definierte Bodenordnungsverfahren legt die Kriterien für den Tausch der Grundstücksflächen fest.

Am 16. September 2021 hat der Rat der Stadt Bornheim beschlossen, dass eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes Se 21 vorbereitet wird. Grund dafür ist insbesondere die Baudichte im Plangebiet, die an die Standards vergleichbarer Planungen im Stadtgebiet angepasst und damit verdichtet werden soll (Vorlage 446/2021-7).

Der aktuelle Stand und die dazugehörigen Dokumente und Pläne werden auf der der Homepage der Stadt Bornheim veröffentlicht (Bebauungsplan Se 21). Es sind bereits eine Vielzahl von Gutachten durchgeführt worden wie zum Artenschutz, dem Verkehrfluss, eine Überflutungsbetrachtung oder geohydrologische Beurteilungen.

Der Übersichtsplan zum Baugebiet findet sich hier:
https://www.o-sp.de/download/bornheim/74190